Landgericht Hamburg Beschluss
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, - Antragstellerin - Prozessbevollmächigte Rechtsanwälte Kornmeier pp., gegen HanseNet Telekommunikation GmbH, - Antragsgegnerin – Beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 8, (...)
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen verboten die zur Feststellung von Bestandsdaten bestimmbarer Kunden erforderlichen Verkehrsdaten, der hinter mitgeteilten IP-Adressen und mitgeteilten Verbindungszeitpunkten stehenden Kunden dann zu löschen, wenn die Antragsgegnerin von der Antragstellerin vor der Löschung dieser Daten davon in Kenntnis gesetzt wird, dass gegen diese Kunden der Antragsgegnerin Strafanzeige gestellt wurde wegen der Verletzung von Leistungsschutzrechten der Antragstellerin, die an den festgestellten und der Antragsgegnerin mitgeteilten Verbindungszeitpunkten über von der Antragsgegnerin hergestellte Verbindungen zum Internet begangen wurden, dies mit Bezug auf die Filme „ Omas Spermajungbrunnen 2“ , „Monaco Stenz und seine Spermaschlampen“ sowie „ Der Tittenjäger“.
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