![]() |
FAQ - DIGIPROTECT 1. Ich habe eine andere IP-Adresse als die in der Abmahnung angegebene. Warum? Eine IP-Adresse (Internet-Protocol-Adress) ist eine Nummer, die die Adressierung von Rechnern im Internet erlaubt und einen Anschluss im Internet eindeutig identifizieren kann. IP-Adressen werden dem Nutzer vom jeweiligen Provider bei jedem neuen Aufbau der Internetverbindung dynamisch zugeteilt. Bei jeder neuen Einwahl ins Internet erhalten Sie somit eine neue IP-Adresse. Somit erklärt sich, dass die im Abmahnschreiben bezeichnete IP-Adresse nicht einer nachträglich abgerufenen IP-Adresse Ihres Internetanschlusses entsprechen kann. 2. Mein Provider hat mitgeteilt, er erteilt Dritten keine Auskünfte. Wie sind Sie an meine Daten gelangt? Digiprotect hat bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen den (bis dahin unbekannten) Inhaber der betreffenden IP-Adresse gestellt. Im Wege eines staatsanwaltschaftlichen Auskunftsverlangens nach § 113 TKG hat Ihr Provider der Staatsanwaltschaft die betreffenden Daten mitgeteilt. Als Anzeigeerstatter hat Digiprotect das Recht zur Akteneinsicht und hat auf diesem Wege ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Kenntnis von Ihrem Namen und Ihrer Adresse erlangt. 3. Im festgestellten Zeitpunkt war ich nicht bzw. niemand bei mir zu Hause. Wie soll ich dann online gewesen sein? Die Tonaufnahme kann unter Umständen auf einem fremden Rechner abgespeichert worden und von dort aus zum Download angeboten worden sein. Fest steht aufgrund der Auskunft des Providers jedoch, dass das Angebot zum Download über Ihren Internetanschluss erfolgte. 4. Ich habe weder das angegebene Tauschbörsenprogramm, noch die betreffende Datei auf meiner Festplatte. Ich kenne den Künstler überhaupt nicht. Wie soll ich die Datei dann Dritten zum Download angeboten haben? Die Tonaufnahme kann unter Umständen auf einem fremden Rechner abgespeichert worden und von dort aus zum Download angeboten worden sein. Fest steht aufgrund der Auskunft des Providers jedoch, dass das Angebot zum Download über Ihren Internetanschluss erfolgte. 5. Wurden alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ermittlung meiner Daten beachtet? Ja. Der Nutzer einer „Tauschbörse“ bietet allen anderen Nutzern ohne Umweg über ein Portal direkt Einblick in einen Teil seiner Festplatte. Damit offenbart der Tauschbörsenteilnehmer auch selbst seine IP-Adresse. Im Wege eines staatsanwaltschaftlichen Auskunftsverfahrens wurde die IP-Adresse sodann Ihrem Anschluss zugeordnet (siehe auch Antwort Nr.2). 6. Kann es sich nicht um eine „gefakte“ Datei handeln, die nur den Namen der Originaldatei trägt? Die Originaldatei kann mittels des sog. „Hash-Werts“ eindeutig identifiziert werden. Der Hashwert ist eine Zahl (typischerweise 160 Bit lang), die aus einem Dokument berechnet wird und eine eindeutige Prüfsumme darstellt. Der Wert ermöglicht gleich einem Fingerabdruck die zweifelsfreie Identifizierung einer Datei. Hash-Werte sind somit sowohl geeignet, Dateien zu suchen und zu identifizieren als auch getauschte Dateifragmente mit dem Original zu überprüfen. Bei übereinstimmenden Hashwerten handelt es sich zwangsläufig um die Originaldatei und nicht um eine Datei, die nur den fraglichen Namen der Datei trägt. 7. Es gibt Möglichkeiten zur Verfälschung einer IP-Adresse. Was ist, wenn jemand meine IP-Adresse in einer Tauschbörse benutzt hat? Das Fälschen von IP-Adressen (sog. IP-Spooting) kann bei der Erfassung von Internet-Tauschbörsen ausgeschlossen werden. Zwar ist es technisch mittlerweile möglich, sich als Inhaber einer anderen IP-Adresse auszugeben. Dies wäre im Rahmen einer Tauschbörse allerdings nutzlos, da in diesem Fall kein Datenaustausch zwischen den Teilnehmern stattfinden könnte. Um jemanden den Zugriff auf angebotene Dateien zu ermöglichen, muss die korrekte IP-Adresse angegeben werden, da ansonsten kein Kontakt zwischen den jeweiligen Rechnern hergestellt werden kann. Letztendlich wurde hier auch gerade die IP-Adresse desjenigen Anschlusses festgehalten, über den die Datei angeboten und von dem die Datei auch teilweise heruntergeladen wurde. 8. Wieso soll ich einen Schadenersatz in Höhe von ____ zahlen, wenn ein Download der entsprechenden Datei nur 0,99 € gekostet hätte? Der konkrete Vorwurf besteht hier nicht darin, dass die streitgegenständliche Tonaufnahme von Ihnen heruntergeladen wurde. Der Inhalt des Vorwurfs ist das Bereitstellen der Datei zum Download für eine unbegrenzte Anzahl von Dritten in einer Tauschbörse. 9. Woher weiß ich, dass der Auftraggeber von Digiprotect tatsächlich Inhaber der verletzten Rechte ist? Die Rechtsinhaberschaft des Tonträgerherstellers wird bspw. durch den sog. „P-Vermerk“ bestätigt. Der P-Vermerk ist meistens im Booklet der käuflich erwerbbaren CDs angebracht. Weitere Informationen können der Homepage des originären Rechtsinhabers entnommen werden. 10. Ist der zugrunde gelegte Streitwert in Höhe von € 10.000 nicht überzogen? Der Streitwert in Höhe von € 10.000,00 wird in Fällen, in denen Tonträger in rechtswidriger Weise über das Internet weltweit einer hohen Anzahl von Nutzern zum Download angeboten werden, üblicherweise angesetzt (LG Frankfurt am Main 2-03 O 771/06; LG Köln 28 S 6/05; LG Hamburg, AZ 308 0 58/06; LG Mannheim, AZ: 7 O 62/06). |